Zeu­ge, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
▒▒▒░░
Aussprache:
Betonung
🔉Zeuge

Rechtschreibung

Worttrennung
Zeu|ge

Bedeutungen (2)

  1. männliche Person, die bei einem Ereignis, Vorfall o. Ä. zugegen ist oder war, darüber aus eigener Anschauung oder Erfahrung etwas sagen kann
    Beispiele
    • Zeuge eines Einbruchs, Unfalls sein
    • ich wurde [unfreiwilliger] Zeuge des Gesprächs
    • [für etwas] Zeugen haben
    • etwas im Beisein von Zeugen sagen, tun
    • das Testament wurde vor Zeugen eröffnet
    • 〈in übertragener Bedeutung:〉 die Ruinen sind [stumme] Zeugen einer längst vergangenen Zeit
    Wendungen, Redensarten, Sprichwörter
    • jemanden als Zeugen/zum Zeugen anrufen (sich auf jemanden berufen)
  2. männliche Person, die vor Gericht geladen wird, um Aussagen über ein von ihr persönlich beobachtetes Geschehen zu machen, das zum Gegenstand der Verhandlung gehört
    Gebrauch
    Rechtssprache
    Beispiele
    • ein glaubwürdiger, falscher Zeuge
    • (besonders im angloamerikanischen Rechtswesen) Zeuge der Anklage, der Verteidigung
    • als Zeuge auftreten, erscheinen, [gegen jemanden] aussagen, [vor]geladen werden
    • einen Zeugen benennen, beibringen, vernehmen, befragen, vereidigen
    • jemanden als Zeugen hören
💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Herkunft

mittelhochdeutsch (ge)ziuc, geziuge = Zeugnis, Beweis; Zeuge, verwandt mit ziehen und eigentlich = das Ziehen (vor Gericht), dann: vor Gericht gezogene Person

Grammatik

der Zeuge; Genitiv: des Zeugen, Plural: die Zeugen

Wussten Sie schon?

  • Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1.

Typische Verbindungen (computergeneriert)

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Zeuge
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