Volks­ge­richt, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
früher
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Volksgericht

Rechtschreibung

Worttrennung
Volks|ge|richt

Bedeutungen (2)

  1. (nach altdeutschem Recht) Gericht, bei dem im Unterschied zum Gericht des Königs die Rechtsfindung durch das Volk geschieht
  2. Sondergericht zur Verfolgung bestimmter politischer Straftaten
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