Teil­ei­gen­tum, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Teileigentum

Rechtschreibung

Worttrennung
Teil|ei|gen|tum

Bedeutung

(bei Wohnungseigentum) Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes

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