Staats­rä­son, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Staatsräson
Lautschrift
🔉[ˈʃtaːtsrɛzɔ̃ː]

Rechtschreibung

Worttrennung
Staats|rä|son

Bedeutung

Grundsatz, nach dem der Staat einen Anspruch darauf hat, seine Interessen unter Umständen auch unter Verletzung der Rechte des Einzelnen durchzusetzen, wenn dies im Sinne des Staatswohls für unbedingt notwendig erachtet wird

Beispiel
  • etwas aus Gründen der Staatsräson/aus Staatsräson tun
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