Sach­ver­stän­di­ger

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
Sachverständiger
Lautschrift
[ˈzaxfɛɐ̯ʃtɛndɪɡɐ]

Rechtschreibung

Worttrennung
Sach|ver|stän|di|ger

Bedeutungen (2)

  1. männliche Person, die aufgrund ihrer besonderen Sachkunde in einem gerichtlichen Verfahren als Gutachter auftritt
    Gebrauch
    Rechtssprache
    Beispiele
    • ein vereidigter, öffentlich bestellter Sachverständiger
    • in einem Prozess als Sachverständiger auftreten
    • einen Sachverständigen hinzuziehen
    • ein Beweis durch Sachverständige kann in allen Verfahrensarten erhoben werden
  2. jemand mit Sachverstand; Fachmann; Experte
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Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

der Sachverständige/ein Sachverständiger; des/eines Sachverständigen, die Sachverständigen/zwei Sachverständige

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