Richterin, die
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, feminin
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Rich|te|rin
Bedeutung
ⓘweibliche Person, die die Rechtsprechung ausübt, die vom Staat mit der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten beauftragt ist
Grammatik
ⓘdie Richterin; Genitiv: der Richterin, Plural: die Richterinnen
Wussten Sie schon?
ⓘ- Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1.
Typische Verbindungen (computergeneriert)
ⓘ
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Sehr häufig in Verbindung mit Richterin | |
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Substantive | Richter |
Verben | sagen |
Adjektive | zuständig |
Häufig in Verbindung mit Richterin | |
Substantive | |
Verben | fragen |
Adjektive | |
Seltener in Verbindung mit Richterin | |
Substantive | |
Verben | |
Adjektive | |
Selten in Verbindung mit Richterin | |
Substantive | Staatsanwältin Staatsanwalt |
Verben | meinen begründen weisen erklären verurteilen entscheiden |
Adjektive | unabhängig ehrenamtlich begründet pensioniert türkisch ehemalig österreichisch |