Rich­te­rin, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Häufigkeit:
▒▒▒░░
Aussprache:
Betonung
🔉Richterin

Rechtschreibung

Worttrennung
Rich|te|rin

Bedeutung

weibliche Person, die die Rechtsprechung ausübt, die vom Staat mit der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten beauftragt ist

Grammatik

die Richterin; Genitiv: der Richterin, Plural: die Richterinnen

Wussten Sie schon?

  • Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1.

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Richterin
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