Richter, der
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Rich|ter
Bedeutungen (2)
ⓘ-
männliche Person, die die Rechtsprechung ausübt, die vom Staat mit der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten beauftragt ist
- Beispiele
-
- Richter [am Landgericht, am Bundesgerichtshof] sein
- einen Richter als befangen ablehnen
- jemanden vor den Richter bringen (vor Gericht stellen)
- jemanden zum Richter bestellen, ernennen, wählen
- 〈in übertragener Bedeutung:〉 sich zum Richter über jemanden, etwas aufwerfen (abschätzig über jemanden, etwas urteilen)
-
Buch des Alten Testaments
- Grammatik
- nur im Plural
Herkunft
ⓘmittelhochdeutsch rihter, rihtære, althochdeutsch rihtāri
Grammatik
ⓘder Richter; Genitiv: des Richters, Plural: die Richter
Wussten Sie schon?
ⓘ- Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1.
Typische Verbindungen (computergeneriert)
ⓘ
Anzeigen:
Sehr häufig in Verbindung mit Richter | |
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Substantive | Staatsanwalt |
Verben | urteilen |
Adjektive | Karlsruher |
Häufig in Verbindung mit Richter | |
Substantive | |
Verben | entscheiden sagen |
Adjektive | ehrenamtlich |
Seltener in Verbindung mit Richter | |
Substantive | |
Verben | |
Adjektive | |
Selten in Verbindung mit Richter | |
Substantive | Anwalt Richterin Ankläger Soldat Polizist Henker Schöffe |
Verben | erklären weisen fragen begründen befinden |
Adjektive | zuständig Luxemburger Kasseler Straßburger pensioniert unabhängig |