Repräsentativverfassung, die
Wortart: Substantiv, feminin
Gebrauch: Politik
Häufigkeit:
Rechtschreibung
- Worttrennung:
- Re|prä|sen|ta|tiv|ver|fas|sung
Bedeutung
- Verfassung (1a), bei der das Volk nicht selbst, direkt die staatliche Gewalt ausübt, sondern durch bestimmte Körperschaften vertreten wird
Aussprache
- Betonung:
- Repräsentati̲vverfassung

