Reichs­deut­scher

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Reichsdeutscher

Rechtschreibung

Worttrennung
Reichs|deut|scher

Bedeutung

männliche Person, die zwischen 1871 und 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit besaß und innerhalb der Grenzen des Deutschen Reichs lebte

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

vgl. Deutscher

Mentor KI Banner

Die Duden-Bücherwelt  

Noch Fragen?