Rechtsvorgänger, der
Wortart: Substantiv, maskulin
Gebrauch: Rechtssprache
Häufigkeit:
Rechtschreibung
- Worttrennung:
- Rechts|vor|gän|ger
Bedeutung
- Vorgänger in einem Rechtsverhältnis oder in einer Rechtsstellung
Aussprache
- Betonung:
- Rẹchtsvorgänger
- Lautschrift:
- [ˈrɛçt͜sfoːɐ̯ɡɛŋɐ]

