Rechts­ver­dre­her, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Rechtsverdreher

Rechtschreibung

Worttrennung
Rechts|ver|dre|her

Bedeutungen (2)

  1. männliche Person, die die Gesetze absichtlich falsch auslegt und anwendet
    Gebrauch
    abwertend
  2. Jurist, Rechtsanwalt
    Gebrauch
    umgangssprachlich scherzhaft
💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

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