Ob­mann, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
Obmann

Rechtschreibung

Worttrennung
Ob|mann

Bedeutungen (4)

  1. Vorsitzender eines Vereins, eines Ausschusses o. Ä.
  2. Vorsitzender des Kampfgerichts
    Gebrauch
    Sport
  3. männliche Person, die die Interessen einer bestimmten Gruppe o. Ä. vertritt; Vertrauensmann
  4. Vorsitzender einer politischen Partei oder Organisation
    Gebrauch
    österreichisch

Herkunft

mittelhochdeutsch obeman = Schiedsrichter, aus: obe (ob 2) und man, Mann

Grammatik

der Obmann; Genitiv: des Obmann[e]s, Plural: die Obmänner und Obleute

Die Pluralformen „…männer“ und „…frauen“ kennzeichnen deutlich das männliche beziehungsweise weibliche Geschlecht, während „…leute“ eine Sammelbezeichnung ist, die eine Gruppe von Menschen, einen bestimmten Beruf oder Stand, eine Gesamtheit bezeichnet, die Männer und Frauen mit einschließen kann:

    Fachmänner/Fachfrauen/Fachleute

    Feuerwehrmänner/Feuerwehrfrauen/Feuerwehrleute

    Geschäftsmänner/Geschäftsfrauen/Geschäftsleute

    Verbindungsmänner/Verbindungsfrauen/Verbindungsleute

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