Mit­ei­gen­tü­mer, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
Miteigentümer

Rechtschreibung

Worttrennung
Mit|ei|gen|tü|mer

Bedeutung

männliche Person, die an etwas ein Miteigentum besitzt

Beispiel
  • er ist Miteigentümer von dieser Fabrik
💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

der Miteigentümer; Genitiv: des Miteigentümers, Plural: die Miteigentümer

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