Leih­ge­bühr, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
umgangssprachlich
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Leihgebühr
Lautschrift
[ˈlaɪ̯ɡəbyːɐ̯]

Besonderer Hinweis

Im Abschnitt „Bedeutung“ finden Sie einen besonderen Hinweis zum Gebrauch dieses Wortes.

Rechtschreibung

Worttrennung
Leih|ge|bühr

Bedeutung

für das zeitweilige Überlassen einer Sache erhobenes Entgelt

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Besonderer Hinweis

Juristisch gesehen ist die Verwendung des Wortes Leihgebühr nicht korrekt, da Leihe grundsätzlich kostenlos ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Leihgebühr jedoch häufig gleichbedeutend mit Benutzungsgebühr gebraucht (z. B. für die Ausleihe von Büchern in öffentlichen Bibliotheken, wo eine Gebühr für die Bereitstellung der Medien erhoben wird). Werden Kosten für das Überlassen einer Sache erhoben, handelt es sich streng genommen um Mietkosten.

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