Kranzgeld, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache früher
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Kranzgeld
- Lautschrift
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[ˈkrantsɡɛlt]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Kranz|geld
Bedeutung
ⓘGeldsumme, die einer Frau bei Lösung ihrer Verlobung zustand, sofern sie durch Geschlechtsverkehr mit ihrem Verlobten ihre Jungfräulichkeit (1) verloren hatte
Herkunft
ⓘnach dem Kranz, der früher besonders der Jungfrau als Schmuck zukam