Kon­kurs­ver­wal­ter, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
schweizerische Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Konkursverwalter
Lautschrift
[kɔŋˈkʊrsfɛɐ̯valtɐ]

Rechtschreibung

Worttrennung
Kon|kurs|ver|wal|ter

Bedeutung

gerichtlich Bevollmächtigter für die Durchführung eines Konkursverfahrens; Insolvenzverwalter

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

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