Kläger, der
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
-
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Klä|ger
Bedeutung
ⓘmännliche Person, Institution, Firma o. Ä., die (im Zivilprozess) Klage (3) führt
- Wendungen, Redensarten, Sprichwörter
-
- wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter (wenn niemand an eines anderen nicht korrekter Handlungsweise Anstoß nimmt, wird dieser auch nicht zur Verantwortung gezogen)
Synonyme zu Kläger und Klägerin
ⓘHerkunft
ⓘmittelhochdeutsch kleger, spätalthochdeutsch clagare
Grammatik
ⓘder Kläger; Genitiv: des Klägers, Plural: die Kläger
Typische Verbindungen (computergeneriert)
ⓘ
Anzeigen:
Sehr häufig in Verbindung mit Kläger | |
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Substantive | |
Verben | verlangen |
Adjektive | potenziell |
Häufig in Verbindung mit Kläger | |
Substantive | |
Verben | argumentieren |
Adjektive | |
Seltener in Verbindung mit Kläger | |
Substantive | |
Verben | begehren behaupten |
Adjektive | unterlegen privat |
Selten in Verbindung mit Kläger | |
Substantive | |
Verben | vertreten werfen fordern vortragen |
Adjektive | jüdisch übrig erfolgreich betroffen einzeln |