Jagd­schein, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Jagdschein
Lautschrift
[ˈjaːktʃaɪ̯n]

Rechtschreibung

Worttrennung
Jagd|schein

Bedeutungen (2)

  1. Ausweis, in dem die Berechtigung des Inhabers zur Ausübung der Jagd bescheinigt wird
  2. [imaginärer] Freibrief (1) wegen [amtlich festgestellter und bescheinigter] Unzurechnungsfähigkeit
    Herkunft
    bezieht sich darauf, dass der Inhaber eines Jagdscheins in seinem Revier jagen darf, was anderen verboten ist
    Gebrauch
    umgangssprachlich
    Beispiel
    • der kann sich das erlauben, er hat ja den Jagdschein!
Mentor KI Banner

Die Duden-Bücherwelt  

Noch Fragen?