Insidergeschäft, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- Börsenwesen
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- In|si|der|ge|schäft
Bedeutung
ⓘBörsengeschäft, das jemand tätigt, der aufgrund seiner beruflichen Stellung (z. B. als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied) für die Entwicklung der Kurse (4) relevante Nachrichten (z. B. Änderung der Dividende, Gewinnentwicklung o. Ä.) vor deren Veröffentlichung erhält und diesen Informationsvorsprung zum Nachteil der nicht informierten Kapitalanleger ausnutzt
Grammatik
ⓘmeist im Plural