Haus­recht, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Hausrecht
Lautschrift
[ˈhaʊ̯srɛçt]

Rechtschreibung

Worttrennung
Haus|recht

Bedeutung

Recht des Besitzers, der Besitzerin oder des Benutzers, der Benutzerin einer Wohnung oder eines Hauses, jemandem zu verbieten, die Wohnung oder das Haus zu betreten oder sich darin aufzuhalten

Beispiel
  • von seinem Hausrecht Gebrauch machen
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