Ge­wohn­heits­ver­bre­cher, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache früher
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Gewohnheitsverbrecher
Lautschrift
[ɡəˈvoːnhaɪ̯tsfɛɐ̯brɛçɐ]

Rechtschreibung

Worttrennung
Ge|wohn|heits|ver|bre|cher

Bedeutung

männliche Person, die immer wieder Straftaten begeht und bei der dies Ausdruck einer Eigenart ihrer Persönlichkeit ist

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Herkunft

der Begriff wurde 1933/34 in das nationalsozialistische Strafrecht eingeführt

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