Ge­sell­schafts­ver­trag, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
Gesellschaftsvertrag

Rechtschreibung

Worttrennung
Ge|sell|schafts|ver|trag

Bedeutungen (2)

  1. freiwillige, von der Vernunft bestimmte Übereinkunft, durch die der Wille des Einzelnen dem Willen der Allgemeinheit untergeordnet bzw. mit ihm in Einklang gebracht wird
    Herkunft
    Lehnübersetzung von französisch Contrat social; nach der 1762 erschienenen gleichnamigen staatsphilosophischen Schrift des französischen Schriftstellers und Kulturphilosophen J.-J. Rousseau (1712–1778)
    Gebrauch
    Staatsphilosophie
  2. Vertrag einer Gesellschaft (4) des bürgerlichen Rechts
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