Frau­en­be­auf­trag­ter

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Frauenbeauftragter

Rechtschreibung

Worttrennung
Frau|en|be|auf|trag|ter

Bedeutung

männliche Person, die (z. B. von einer Kommune, einem Unternehmen) damit beauftragt ist, die Rechte von Frauen zu vertreten

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Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

vgl. Beauftragter

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