Fallrecht, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Fallrecht
- Lautschrift
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[ˈfalrɛçt]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Fall|recht
Bedeutung
ⓘRecht (1a), das auf den richterlichen Entscheidungen bei einzelnen exemplarischen Fällen beruht, sich künftig an diesen ausrichtet und durch sie fortgebildet wird (z. B. das angloamerikanische Recht)