Fahr­rad­be­auf­trag­ter

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Fahrradbeauftragter

Rechtschreibung

Worttrennung
Fahr|rad|be|auf|trag|ter

Bedeutung

männliche Person, die in einem Unternehmen, einer Behörde o. Ä für die Förderung des Radfahrens, insbesondere zur Arbeit und zurück, zuständig ist

Beispiele
  • er ist ehrenamtlicher Fahrradbeauftragter der Stadtverwaltung
  • die Aufgaben des Fahrradbeauftragten
💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

vgl. Beauftragter

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