10073873

Ehe­recht, das

Wortart: Substantiv, Neutrum

Gebrauch:Rechtssprache

Häufigkeit:

Rechtschreibung

Worttrennung:
Ehe|recht

Bedeutungen

  1. <ohne Plural> die Ehe regelndes Recht
  2. eines der Rechte, die verheirateten Personen zustehen

Aussprache

Betonung:
E̲herecht
Lautschrift:
[ˈeːərɛçt]

Grammatik

 SingularPlural
Nominativdas Eherechtdie Eherechte
Genitivdes Eherechtes, Eherechtsder Eherechte
Dativdem Eherechtden Eherechten
Akkusativdas Eherechtdie Eherechte

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