Cy­ber­kri­mi­nel­ler

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Gebrauch:
EDV
Aussprache:
Lautschrift
[ˈsaɪ̯bɐ…]

Rechtschreibung

Worttrennung
Cy|ber|kri|mi|nel|ler

Bedeutung

männliche Person, die (als Hacker) illegale Handlungen im Computer- oder Telekommunikationsbereich verübt, besonders im Internet

Beispiele
  • ein Cyberkrimineller wurde zu mehrjähriger Haft verurteilt
  • einen Cyberkriminellen festnehmen
💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Herkunft

vgl. Cybercrime

Grammatik

vgl. Krimineller

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