Common Law, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtswissenschaft
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Lautschrift
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[kɔmənˈlɔː]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Com|mon Law
Bedeutungen (2)
ⓘ-
das für alle Personen im englischen Königreich einheitlich geltende Recht im Unterschied zu den örtlichen Gewohnheitsrechten
-
das in England entwickelte Recht im Unterschied zu den aus dem römischen Recht abgeleiteten Rechtsordnungen
Herkunft
ⓘenglisch
Grammatik
ⓘdas Common Law; Genitiv: des Common Law