Bürgin, die
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, feminin
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Bür|gin
Bedeutungen (2)
ⓘ-
weibliche Person, die für jemanden, etwas bürgt (1a)
- Beispiel
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- sie ist meine Bürgin
-
weibliche Person, die gegenüber einem Gläubiger, einer Gläubigerin für die Verbindlichkeiten eines Dritten einsteht
- Gebrauch
- Rechtssprache
- Beispiel
-
- eine Bürgin für einen Kredit, für ein Darlehen brauchen
Synonyme zu Bürgin und Bürge
ⓘ- Garantin, Gewährsfrau, Gewährsperson; (Bankwesen) Avalistin
Grammatik
ⓘdie Bürgin; Genitiv: der Bürgin, Plural: die Bürginnen