Bür­gin, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
🔉Bürgin

Rechtschreibung

Worttrennung
Bür|gin

Bedeutungen (2)

  1. weibliche Person, die für jemanden, etwas bürgt (1a)
    Beispiel
    • sie ist meine Bürgin
  2. weibliche Person, die gegenüber einem Gläubiger, einer Gläubigerin für die Verbindlichkeiten eines Dritten einsteht
    Gebrauch
    Rechtssprache
    Beispiel
    • eine Bürgin für einen Kredit, für ein Darlehen brauchen

Grammatik

die Bürgin; Genitiv: der Bürgin, Plural: die Bürginnen

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