Bürge, der
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Bür|ge
Bedeutungen (2)
ⓘ-
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männliche Person, die für jemanden, etwas bürgt (1a)
- Beispiel
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- Bürge für etwas sein
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etwas, was für etwas bürgt, Gewähr bietet
- Beispiel
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- der Name der Firma ist Bürge für Qualität
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männliche Person, die gegenüber einem Gläubiger, einer Gläubigerin für die Verbindlichkeiten eines Dritten einsteht
- Gebrauch
- Rechtssprache
- Beispiel
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- er braucht für seinen Kredit zwei Bürgen
Synonyme zu Bürge und Bürgin
ⓘ- Garant, Gewährsmann, Gewährsperson; (Bankwesen) Avalist
Herkunft
ⓘmittelhochdeutsch bürge, althochdeutsch burgeo, zu borgen, ursprünglich = jemand, der für Verliehenes bürgt
Grammatik
ⓘder Bürge; Genitiv: des Bürgen, Plural: die Bürgen