Bür­ge, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
🔉Bürge

Rechtschreibung

Worttrennung
Bür|ge

Bedeutungen (2)

    1. männliche Person, die für jemanden, etwas bürgt (1a)
      Beispiel
      • Bürge für etwas sein
    2. etwas, was für etwas bürgt, Gewähr bietet
      Beispiel
      • der Name der Firma ist Bürge für Qualität
  1. männliche Person, die gegenüber einem Gläubiger, einer Gläubigerin für die Verbindlichkeiten eines Dritten einsteht
    Gebrauch
    Rechtssprache
    Beispiel
    • er braucht für seinen Kredit zwei Bürgen
💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Herkunft

mittelhochdeutsch bürge, althochdeutsch burgeo, zu borgen, ursprünglich = jemand, der für Verliehenes bürgt

Grammatik

der Bürge; Genitiv: des Bürgen, Plural: die Bürgen

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