Beweislast, die
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, feminin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Beweislast
- Lautschrift
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[bəˈvaɪ̯slast]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Be|weis|last
Bedeutung
ⓘVerpflichtung, für die Wahrheit bestimmter Behauptungen einen Beweis zu führen
- Beispiele
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- die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft, beim Kläger
- die Beweislast tragen
- die Beweislast umkehren (die Beweispflicht dem anderen Kontrahenten auferlegen)