Aufführungsrecht, das
- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Aufführungsrecht
- Lautschrift
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[ˈaʊ̯ffyːrʊŋsrɛçt]
- Worttrennung
- Auf|füh|rungs|recht
Recht des Urhebers oder der Urheberin, sein bzw. ihr Werk öffentlich aufzuführen