Ad­äquanz­the­o­rie, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Adäquanztheorie

Rechtschreibung

Worttrennung
Ad|äquanz|the|o|rie

Bedeutung

Lehre im Zivilrecht, nach der ein einen Schaden verursachendes Ereignis nur dann zur Schadenersatzpflicht führt, wenn es im Allgemeinen und nicht nur unter besonders ungewöhnlichen Umständen einen Schaden herbeiführt; vgl. Äquivalenztheorie

Grammatik

die Adäquanztheorie; Genitiv: der Adäquanztheorie

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