Punkt

 

Zu weiteren Informationen:
Abkürzungen (Regeln 1–6)
Anführungszeichen (Regeln 10–11)
Klammern (Regel 99)

 

Regel 152:

Der Punkt ist das neutrale Satzschlusszeichen. Er steht nach einem abgeschlossenen [auch mehrteiligen] Ganzsatz <§ 67> (sofern dieser nicht durch ein Fragezeichen als Frage <§ 70> oder durch ein Ausrufezeichen als besonders nachdrücklich gekennzeichnet ist <§ 67 E2>).

  • Es wird Frühling.
  • Wir freuen uns auf euren Besuch.
  • Wenn du willst, kannst du mitkommen.
  • Das geht nicht.

(Als Frage: Das geht nicht?

Mit Nachdruck: Das geht nicht!)

Bei Ganzsätzen mit Nebensätzen ist der übergeordnete Satz für die Setzung des Schlusszeichens entscheidend.

  • Sie weiß, wann er kommt.
  • Weiß sie, wann er kommt?
  • Sie sollte doch wissen, wann er kommt!

 

Regel 153:

Der Punkt steht nicht nach frei stehenden (vom übrigen Text deutlich abgehobenen) Zeilen <§ 68>. Das gilt z. B. für:

Überschriften, Buch- und Zeitungstitel <§ 86 (1)>,

  • Der Frieden ist gesichert

Nach schwierigen Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern ...

  • Jedermann

Das Spiel vom Sterben des reichen Mannes

  • Die Aktion

Wochenschrift für Politik, Literatur, Kunst

Anschriften in Briefen und auf Umschlägen, Datumszeilen, Grußzeilen, Unterschriften <§ 68 (3)>

  • Herrn
    K. Meier
    Rüdesheimer Straße 29
    65197 Wiesbaden
  • Mannheim, den 27. 7. 2006
  • Mit herzlichem Gruß
    Ihre Veronika Meier

(Zur Briefanrede vgl. Regel 132.)

 

Regel 154:

Der Punkt steht nach Zahlen, um sie als Ordnungszahlen zu kennzeichnen <§ 104>. Steht eine Ordnungszahl mit Punkt am Satzende, so wird kein zusätzlicher Schlusspunkt gesetzt <§ 105>.

  • Sonntag, den 15. April
  • Friedrich II., König von Preußen
  • Katharina von Aragonien war die erste Frau Heinrichs VIII.

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