Doppelpunkt

 

Zu weiteren Informationen:
Groß- und Kleinschreibung (Regel 93)

 

Regel 33:

Der Doppelpunkt steht vor angekündigten wörtlich wiedergegebenen Äußerungen, Gedanken oder Textstellen <§ 81 (1)>.

  • Friedrich der Große sagte: „Ich bin der erste Diener meines Staates."
  • Eva dachte: „Nur das nicht!"
  • Im Vertrag heißt es: „Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen."

 

Regel 34:

Der Doppelpunkt steht vor angekündigten Aufzählungen, Angaben, Erläuterungen, Titeln usw. <§ 81(2)>.

  • Folgende Teile werden nachgeliefert: Rohre, Muffen, Schlauchklemmen und Dichtungen.
  • Familienstand: verheiratet
  • Gebrauchsanweisung: Man nehme ...
  • Robert Gernhardt: Lichte Gedichte

 

Regel 35:

Der Doppelpunkt steht vor Sätzen, die das vorher Gesagte zusammenfassen oder eine Schlussfolgerung daraus ziehen <§ 81 (3)>.

  • Der Wald, die Felder, der See: All das gehörte früher einem einzigen Mann.
  • Du arbeitest bis spät in die Nacht, rauchst eine Zigarette nach der anderen, gehst kaum noch an die frische Luft: Du machst dich kaputt, mein Lieber!

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