Doppelpunkt
Zu weiteren Informationen:
Groß- und Kleinschreibung (Regel 93)
Regel 33:
Der Doppelpunkt steht vor angekündigten wörtlich wiedergegebenen Äußerungen, Gedanken oder Textstellen <§ 81 (1)>.
- Friedrich der Große sagte: „Ich bin der erste Diener meines Staates."
- Eva dachte: „Nur das nicht!"
- Im Vertrag heißt es: „Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen."
Regel 34:
Der Doppelpunkt steht vor angekündigten Aufzählungen, Angaben, Erläuterungen, Titeln usw. <§ 81(2)>.
- Folgende Teile werden nachgeliefert: Rohre, Muffen, Schlauchklemmen und Dichtungen.
- Familienstand: verheiratet
- Gebrauchsanweisung: Man nehme ...
- Robert Gernhardt: Lichte Gedichte
Regel 35:
Der Doppelpunkt steht vor Sätzen, die das vorher Gesagte zusammenfassen oder eine Schlussfolgerung daraus ziehen <§ 81 (3)>.
- Der Wald, die Felder, der See: All das gehörte früher einem einzigen Mann.
- Du arbeitest bis spät in die Nacht, rauchst eine Zigarette nach der anderen, gehst kaum noch an die frische Luft: Du machst dich kaputt, mein Lieber!
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