Wer erkennt was?
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Duden-Rechtschreibprüfung Upgrade |
Microsoft Word 2007 | |
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Beispiel 1: Wie Rieß (NStZ 1986, 433, 437 f) zutreffend dargelegt hat, ist mit der Abschaffung der gerichtlichen Voruntersuchung durch das 1. StVRG eine unbewusste Regelungslücke entstanden. |
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(kein Fehler) |
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Fehlalarme bei NStZ und StVRG |
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Beispiel 2: Die Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes sei aber nach § 6 Abs. 3 Satz 3 UmwSG ausgeschlossen. |
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UmwSG |
UmwStG, UmwG, Umweg |
Umweg, Umwog, Umwege, Umwegs |
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Beispiel 3: Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs dieser Regelungen allein aus Zweckmäßigkeitgründen ist nicht zulässig (vgl. z. B. BFHE 172, 315, BStBl II 1994, 86). |
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Zweckmäßigkeitgründen |
Zweckmäßigkeitsgründen |
„Zweckmäßigkeit gründen" |
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(keine weiteren Fehler) |
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Fehlalarme bei BFHE und BStBl |
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Beispiel 4: Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt FA) vertrat demgegenüber die Auffassung dass ein Übernahmeverlust nicht entstanden sei. |
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Auffassung dass |
Auffassung, dass |
Fehler nicht erkannt |
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Beispiel 5: Für die Sie interessierenden Fälle, könnte nur eine Gruppe in Betracht kommen, nämlich wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. |
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Fälle, |
Fälle |
Fehler nicht erkannt |
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Beispiel 6: Auf § 180 Abs. 1 Nr. 2 a der Abgabenordnung kann die gesonderte und einheitliche Feststellung der Verlustes nicht gestützt werden. |
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der Verlustes |
Hinweis: Kongruenz überprüfen. Bitte überprüfen Sie, ob das Substantiv, sein Artikel und eventuell gegebene Adjektive in Kasus, Numerus und Genus übereinstimmen. |
Fehler nicht erkannt |
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Beispiel 7: Damit soll für den Anwendungsbereich der UmwStG 1995 die für den Gesellschafter nachteilige Rechtsfolge vermieden werden. |
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der UmwStG |
Hinweis: Kongruenz überprüfen. Bitte überprüfen Sie, ob das Substantiv, sein Artikel und eventuell gegebene Adjektive in Kasus, Numerus und Genus übereinstimmen. |
Fehler nicht erkannt |
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Beispiel 8: Dies würde eine unzulässige Verlagerung des unternehmerischen Risikos auf den Arbeitnehmer darstellen. (so auch ausdrücklich Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Auflage, § 39 Rn. 44.) |
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so |
So |
Fehler nicht erkannt |
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(keine weiteren Fehler) |
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Fehlalarm bei Rn. |
